ZDB-Normenportal

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen des Beuth Verlags für Gewerbetreibende und Unternehmer

 

  1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Beuth Verlag GmbH (im Folgenden kurz "Beuth Verlag" genannt) und dem Kunden. Es gelten ausschließlich die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Beuth Verlages. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Beuth Verlag nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Beuth Verlages maßgebend. Im Verkehr mit buchhändlerischen Verbreitern gelten ergänzend die Bestimmungen der jeweils gültigen buchhändlerischen Verkehrsordnung. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Das Angebot des Beuth Verlages richtet sich an Unternehmer.
  2. Für elektronische Produkte werden diese Liefer- und Zahlungsbedingungen durch die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beuth Verlages, die Gegenstand des entsprechenden Vertrages geworden sind, ergänzt.
  3. a) Das verbindliche Angebot zum Kauf eines Produkts erfolgt durch den Kunden. Auf den Internetseiten des Beuth Verlages gibt der Kunde dieses Angebot ab, indem er nach Durchlaufen des Bestellvorgangs im Bestellformular den Button "KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN" anklickt. Darüber hinaus sind Bestellungen in anderer Form (z. B. Telefon, Fax, Post) möglich. Die Annahme des Angebots liegt im freien Ermessen des Beuth Verlages und erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit des bestellten Produkts. Wird dem Kunden nach Eingang seines Angebots seine Bestellung bestätigt, liegt darin noch keine Annahme des Angebots. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch gesonderte Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung des bestellten Produkts an den Kunden erklärt werden.
    b) Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweiligen Versandkosten einschließlich der gegebenenfalls nach Maßgabe der anwendbaren Gesetze zu leistenden Zölle und Abgaben sind vom Kunden zu tragen.
    c) Mit Auslieferung des Produkts an das Versandunternehmen oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über (§ 447 Abs. 1 BGB).
    d) Der Kunde kann die Zahlung per Kreditkarte oder auf Rechnung vornehmen.
  4. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Mängelansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beuth Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Kunde hat einen offensichtlichen Sachmangel gegenüber dem Beuth Verlag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beuth Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Kunde daher berechtigterweise vertrauen darf.
    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Beuth Verlag nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Beuth Verlages, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  6. Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Versandkosten bleibt das gelieferte Produkt im Eigentum des Beuth Verlages. Gleiches gilt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Beuth Verlag und dem Kunden entstandener und noch entstehender Forderungen des Beuth Verlages. In diesem Fall gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Produktlieferungen bezahlt sind. Der Kunde tritt mit dem Kauf alle sich aus dem Weiterverkauf des Produktes ergebenden Forderungen an den Beuth Verlag ab, der die Abtretung mit der Annahme der Bestellung annimmt. Der Beuth Verlag wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände obliegt dem Beuth Verlag.
  7. Die Rechnungsbeträge sind, falls nichts anderes auf den Rechnungen vermerkt ist, sofort und ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von mindestens 5,00 Euro (es sei denn, der Kunde weist nach, dass Mahnkosten überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als die Mahnkostenpauschale entstanden sind) sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Falls dem Beuth Verlag ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Beuth Verlag berechtigt, diesen geltend zu machen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden dem Beuth Verlag Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Insolvenz), ist der Beuth Verlag berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuliefern. Bei Vorkasse wird das Produkt erst bei Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeliefert.
  8. Technische Regelwerke, z. B. DIN-Normen, VDI-Richtlinien u. a., sind keine Buchhandelsartikel. Für diese Artikel wird kein Buchhandelsrabatt gewährt. Fehlerfreie Technische Regelwerke werden nicht zurückgenommen oder umgetauscht.
  9. Wenn der Beuth Verlag entgegen seiner rechtlichen Verpflichtungen einzelne Publikationen auf Wunsch des Kunden zurücknimmt, kann er vom Kunden für den geleisteten Arbeitsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 15,00 Euro verlangen.
  10. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Beuth Verlag der Sitz des Beuth Verlages (zurzeit Berlin), wobei der Beuth Verlag auch berechtigt ist, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
  11. Auf Verträge zwischen dem Beuth Verlag und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  12. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
  13. Der Beuth Verlag nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teil.
  14. Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bedient sich der Beuth Verlag einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten. Ein Datenschutzbeauftragter ist bestellt.


Der Kunde nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass der Beuth Verlag seine Kundendaten erfasst, speichert, verarbeitet und an Unternehmen der DIN-Gruppe zum Zwecke der Werbung (mit Ausnahme von Werbung unter der Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischen Post) übermittelt. Der Kunde kann der Übermittlung seiner Daten (nur Name, Titel und Anschrift) zum Zwecke der Werbung jederzeit widersprechen. Eine Werbung per E-Mail bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.



Hinweise zum Anwenden von Normen

DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Wer sie verwendet, hat für richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge zu tragen. DIN-Normen sind nicht einzige, sondern eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsmäßiges Verhalten im Regelfall. Sie können nicht alle möglichen Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein können. Dennoch bilden sie einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Es ist auch zu berücksichtigen, dass DIN-Normen nur den zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe herrschenden Stand der Technik berücksichtigen können.
Durch das Anwenden von DIN-Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Eine Haftung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und derjenigen, die an der Aufstellung der DIN-Normen beteiligt sind, ist ausgeschlossen.
Jeder, der beim Anwenden einer DIN-Norm auf eine Unrichtigkeit oder die Möglichkeit einer unrichtigen Auslegung stößt, wird gebeten, dies dem DIN unverzüglich mitzuteilen, damit etwaige Mängel beseitigt werden können. DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin



Erläuterungen der Kurzzeichen

Bei den Preisen und bei Rabatten werden Kurzzeichen ausgedruckt. Sie haben folgende Aussage
V Vorzugssteuersatz
N Normaler Steuersatz
X Steuersatz EU-Ansässigkeitsstaat
U Unverbindliche Preisempfehlung
M Mengenrabatt
K Kundenrabatt
G Globalrabatt

 

Stand: Januar 2016.

Beuth Verlag GmbH
Saatwinkler Damm 42/43
13627 Berlin
Telefon +49 30 2601-2260
Telefax +49 30 2601-1260